Nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes werden alle Haushaltskunden,die keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, im Rahmen der Grundversorgung beliefert. Der Preis der Grundversorgung gilt bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise im übrigen gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederdruck, sowie für die Ersatzversorgung.
Sofern kein Sondervertrag wie „Ihre individuelle Produktlösung“ über die Lieferung von Erdgas mit der TEG geschlossen wird, erfolgt die Belieferung mit Erdgas im Grundversorgungsgebiet der TEG nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Basis des Grundversorgungstarifs. Die TEG übernimmt in diesem Fall als Grundversorger die Lieferung mit Erdgas nach der gesetzlichen Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Allerdings ist die Grundversorgung durch eine höhere Abgabenbelastung teurer als unser Preisangebot im Sondervertrag.
Preistabelle für die Grund- und Ersatzversorgung

Wichtige Information für unsere Erdgaskunden
Nach §36 (2) EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet neu festzustellen und bis spätestens 30. September 2009 der zuständigen Regulierungsbehörde mitzuteilen.Für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30.06.2012 wird daher im Netzgebiet der Tegernseer Erdgasversorgung GmbH & Co. KG (TEG) die Tegernseer Erdgasversorgung GmbH & Co. KG (TEG) als Grundversorger festgestellt.


