Grund- und Ersatzversorgung

Nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes werden alle Haushaltskunden,die keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, im Rahmen der Grundversorgung beliefert. Der Preis der Grundversorgung gilt bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise im übrigen gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederdruck, sowie für die Ersatzversorgung.

 

Sofern kein Sondervertrag wie „Ihre individuelle Produktlösung“ über die Lieferung von Erdgas mit der TEG geschlossen wird, erfolgt die Belieferung mit Erdgas im Grundversorgungsgebiet der TEG nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Basis des Grundversorgungstarifs. Die TEG übernimmt in diesem Fall als Grundversorger die Lieferung mit Erdgas nach der gesetzlichen Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Allerdings ist die Grundversorgung durch eine höhere Abgabenbelastung teurer als unser Preisangebot im Sondervertrag. 

 

 

Preistabelle für die Grund- und Ersatzversorgung

 

preisegrundversorgung_20090401_475

 

 

Wichtige Information für unsere Erdgaskunden

Nach §36 (2) EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet neu festzustellen und bis spätestens 30. September 2009 der zuständigen Regulierungsbehörde mitzuteilen.

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30.06.2012 wird daher im Netzgebiet der Tegernseer Erdgasversorgung GmbH & Co. KG (TEG) die Tegernseer Erdgasversorgung GmbH & Co. KG (TEG) als Grundversorger festgestellt.


So erreichen Sie uns:

Tegernseer Erdgasversorgungs-gesellschaft mbH & Co. KG
Hochfeldstr. 3
83684 Tegernsee

Telefon 08022-10116
Telefax 08022-18323

Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr bis 16.15 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

info@erdgas-tegernsee.de
Störungshotline

Unter 08022 / 10116 erhalten Sie rund um die Uhr Hilfe bei Störungen im Versorgungsnetz.
Erdgas tanken