Netzanschluss Allgemein

Die Errichtung von Gas-Netzanschlussleitungen erfolgt unter Bachtung der gesetzlichen Regelungen, Verordnungen (u.a. Niederdruckanschlussverordnung · NDAV), Einhaltung der technischen Regeln und Normen, sowie der jeweiligen Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung.

Der Netzanschluss verbindet das Leitungsnetz der Tegernseer Energiegesellschaft mbH & Co. KG (TEG) mit der Erdgasanlage des Netzanschlusskunden.

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EnEV 2016 - mit Erdgas leicht umsetzbar!

Ihr direkter Ansprechpartner Alexander Abzieher

Telefon: 08026/916810

FlyerBroschüre der ENB "EnEV 2016 - mit Erdgas leicht umsetzbar!"

Erdgas spielt in der Gebäudeenergie-versorgung eine große Rolle. Rund 50 Prozent der Bauherren entscheiden sich deshalb für Erdgas im Neubau (Quelle: BDEW).

Die Vorteile liegen auf der Hand: Erdgas punktet nach wie vor durch eine Kombination aus Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Komfort und Klimaschonung.

Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG bietet mit der kostenlosen Broschüre “EnEV 2016 – mit Erdgas leicht umsetzbar!” wichtige Informationen und Tipps, welche Sie über nebenstehenden Link downloaden können.

Erdgas – aber sicher!
Wenn es um Sicherheit geht, profitieren Sie als Erdgas-Kunde von modernster Technik, viel Erfahrung und Know-how. Dabei entsprechen unsere Standards dem neuesten Stand der besonders strengen deutschen Sicherheitsanforderungen.

Sicherheitskonzept der TEG
Seit dem 1. Juli 2002 gibt es im Gebiet der TEG ein neues Sicherheitssystem für den Betrieb von Erdgasanschlüssen – mit zwei großen Pluspunkten:

 

Hauptabsperreinrichtung

Die von außen bedienbare Hauptabsperreinrichtung (Fernauslösung)
Ihr großer Vorteil: Bei Störungsfällen kann die Erdgaszufuhr auch von Laien schnell, ohne Hilfswerkzeug und ohne Zutritt zum Gebäude abgeschaltet werden.

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Gasströmungswächter

Er schließt den Erdgasdurchfluss automatisch, falls es zu unkontrolliertem Austreten größerer Erdgasmengen kommen sollte (z. B. bei Baggerschäden).

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Was Sie als Betreiber zur Sicherheit Ihrer Gasinstallation beitragen können

Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken gar nicht erst entstehen.

Zähleranhänger – Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden

Erdgas ist geruchlos und ungiftig. Zu Ihrer Sicherheit haben wir unserem Erdgas jedoch einen Geruchsstoff beigemischt, damit Sie eventuell austretendes Erdgas sofort bemerken.

Sollte dies der Fall sein, beachten Sie bitte die folgenden Sicherheitshinweise:

 fenster-oeffnen
  • Öffnen Sie alle Fenster und Türen! Für Durchzug sorgen!
 gaszufuhr-absperren
  • Gaszufuhr an der Hauptabsperreinrichtung oder notfalls am Gaszähler schließen!
  • Keller nur nach ausreichender Lüftung betreten!
 zuendquellen-vermeiden
  • In Räumen mit Gasgeruch: Vermeiden Sie offenes Feuer! Nicht rauchen! Kein Feuerzeug, keine elektrischen Schalter, Stecker, Klingeln und kein Telefon bzw. Handy benutzen!
 gebaeude-verlassen
  • Warnen Sie die anderen Hausbewohner und verlassen Sie im Zweifelsfall das Gebäude!
  • Auch leichten Gasgeruch und Gasgeruch auf der Straße melden.
 bereitschaftsdienst-informieren
  • Benachrichtigen Sie den Bereitschaftsdienst Telefon 08022.10116 möglichst von einem Telefonanschluss oder Handy außerhalb des Hauses.

Was Erdgas so sicher macht

Erdgas ist ungiftig und nur in einer bestimmten Mischung mit Luft brennbar. Erdgas ist außerdem leichter als Luft, es steigt immer nach oben. Und wie merken Sie es, wenn trotz aller Vorsorgemaßnahmen einmal Erdgas im Haus austreten sollte? Auch dafür ist gesorgt: Denn Erdgas ist zwar von Natur aus geruchlos, wird aber zur Sicherheit mit einem intensiven Duftstoff versetzt (“Odorierung”). So bemerken Sie selbst geringste Mengen sofort am stechenden Geruch und können sofort reagieren!
DVGW-Informationen für Verbraucher.

Technische Mindestanforderungen an Netzanschlüsse

Die TEG ist gemäß § 19 EnWG verpflichtet technische Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von Netzanschlüssen festzulegen. Darunter werden Ausspeiseanlagen bei Netzanschlusskunden, dezentrale Einspeiseanlagen (z.B. Biogas) sowie Anlagen an Netzkopplungspunkten verstanden.

Die technischen Mindestanforderungen gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die gesetzlichen Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 2000, eingehalten werden. Das Arbeitsblatt ist auf der Homepage des DVGW veröffentlicht.

Ergänzend sind folgende weitere Mindestanforderungen zu beachten:

  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und Ergänzende Bedingungen der TEG
    Netzanschlüsse von Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden
  • Richtlinien der TEG für den Anschluss anderer Netze
    Gasdruckregel- und Messanlagen an Netzkopplungspunkten

Mit entsprechender Änderung des § 21b EnWG und dem Erlass der Messzugangsverordnung vom 17.10.2008 (MessZV) ist die Liberalisierung des Messwesen vollzogen worden. In diesem Bereich sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen die erforderlichen Bedingungen und Verträge für die Messung und den Messstellenbetrieb im Netz der Tegernseer Energiegesellschaft mbH & Co. KG hinterlegt.

Installations- anmeldung

Installationsanmeldung

Die Installation der Erdgasheizung

Der von Ihnen beauftragte Fachhandwerker kann mit der Installation Ihrer neuen Erdgasheizung starten, sobald der Erdgasanschluss verlegt ist.

Er führt folgende Arbeiten durch:

  • installiert die komplette Erdgasanlage, die Rohrleitungen und weitere erdgasbetriebene Geräte.
  • überprüft die Funktionstüchtigkeit und Dichtigkeit der Gasanlage.
  • verständigt den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Überprüfung der Abgaswege und der Verbrennungsluftversorgung.
  • füllt für Sie die Installationsanmeldung aus und leitet diese weiter.
  • vereinbart mit der TEG einen Termin zur Gasfreigabe.