Werden Sie aktiver Klimaschützer.

Durch Erdgas mit Klimabeitrag kompensieren wir alle CO2-Emissionen aus Ihrem Erdgasverbrauch.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Ökogas inklusive Auftrag zum ausfüllen und abschicken.

Einfach abschließen um Umwelt und Geldbeutel nachhaltig zu schonen.
Um den Rest kümmern wir uns für Sie.

Sie haben eine Frage oder wünschen eine Beratung? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Die wichtigsten vertragsinhalte in Kürze

Kundengruppe Die Abrechnung erfolgt automatische in der jeweiligen Kundengruppe
   
Preisänderung
(Senkung oder Erhöhung)
gem. Allgemeiner Geschäftsbedingungen der TEG (AGB) Ziffer 6
   
Erstvertragslaufzeit Der Vertrag hat eine Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten
   
Vertragsverlängerung Der Vertrag verlängert sich nach der Erstvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Erstmals zum Ablauf der Erstvertragslaufzeit.
   
Hinweis gem. §41 Abs. 1 Nr. 6 EnWG Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung
   
Vertragsbedingungen

– Auftrag zur Lieferung von Erdgas

– Allgemeine Geschäftsbedingungen der TEG ( AGB)

– Auftragsbestätigung der TEG

 

Preise ab 01.04.2024

Kundengruppe Grundpreis 1) Arbeitspreis
Mengenstaffel in  Euro / Monat brutto Cent / kWh  brutto
Kilowattstunden (kWh) / Jahr (netto) (netto)
     
bis 42.000 kWh 14,64 8,84
(12,30) (7,43)
     
bis 130.000 kWh 18,80 8,72
(15,80) (7,33)

Die Preise beinhalten die Energielieferung, die derzeit gültige Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Bilanzierungsumlage, Konzessionsabgabe,
die Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach BEHG (“CO2-Abgabe”), die Gasspeicherumlage § 35e EnWG ab 01.01.2024 0,221 ct/kWh brutto (0,186 ct/kWh netto) und Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messung. Die Bruttopreise beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19 %.

 1) Der Grundpreis gilt für Anschlusswerte bis 50,0 kW.
Jedes weitere kW wird zusätzlich mit 0,50 €/Monat brutto (0,42 €/Monat netto) berechnet

Preise ab 01.01.2024 bis 31.03.2024

Kundengruppe Grundpreis 1) Arbeitspreis
Mengenstaffel in  Euro / Monat brutto Cent / kWh  brutto
Kilowattstunden (kWh) / Jahr (netto) (netto)
     
bis 42.000 kWh 13,16 7,95
(12,30) (7,43)
     
bis 130.000 kWh 16,91 7,84
(15,80) (7,33)

Die Preise beinhalten die Energielieferung, die derzeit gültige Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Bilanzierungsumlage, Konzessionsabgabe,
die Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach BEHG (“CO2-Abgabe”), die Gasspeicherumlage § 35e EnWG ab 01.01.2024 0,199 ct/kWh brutto (0,186 ct/kWh netto) und Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messung. In den Bruttopreisen ist der vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % aus dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz berücksichtigt.

 1) Der Grundpreis gilt für Anschlusswerte bis 50,0 kW.
Jedes weitere kW wird zusätzlich mit 0,45 €/Monat brutto (0,42 €/Monat netto) berechnet

Was ist Ökogas?

Ökogas – Ihre Option für mehr Klimaschutz

Als TEG-Kunde können Sie bereits seit 2011 einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten mit Ökogas.

Mit unserem Tarif TEG-Natur unterstützen Sie weltweite Klimaschutzprojekte. Die CO2-Emissionen aus Ihrer Erdgasverbrennung werden zu 100% neutralisiert.

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So funktioniert die Kompensation der CO2-Emissionen

Klimaschutzprojekte

Beschreibung Klimaschutzprojekt

Climate protection in concrete terms – our climate protection project

Für den Klimaschutz ist es nicht relevant, an welchem Ort der Welt der Ausstoß von Treibhausgas gesenkt wird. Klima ist global. Hauptsache es geschieht überhaupt. Mit Ihrer Entscheidung für Ökogas leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz, denn Sie gleichen das durch Ihren Erdgasverbrauch
erzeugte CO2 durch die Unterstützung von internationalen Klimaschutzprojekten klimawirksam wieder aus. Ihre Klimabilanz ist so ausgewogen.

Laufwasserkraftwerk

Himalaya-Region, Indien

Projekttypen und Zertifikatarten

Wer CO2-Emissionen verursacht, kann im entsprechenden Umfang Emissionsminderungszertifikate erwerben, die in Emissionsminderungsprojekten generiert werden. Es gibt verschiedene Arten von Gutschriften, die für die Kompensation von Emissionen eingesetzt werden können. Wir stellen Ihnen hier einige der wichtigsten vor.

Project standards and the certificates generated from them

Verified Carbon Standard (VCS)

Der Verified Carbon Standard (VCS) wurde von zahlreichen Umweltorganisationen wie dem World Business Council for Sustainable Development, der Climate Group sowie von Wirtschaftsorganisationen gegründet. Erklärtes Ziel ist es, den Klimaschutz zu fördern, zu überwachen und die gemäß des Kyoto-Protokolls festgelegten Standards für CO2-Minderungsprojekte zu prüfen. Jedes Verified Carbon Standard Projekt muss den strengen Vorgaben des Klimaschutzsekretariats der Vereinten Nationen (UNFCCC) folgen. Somit führt der Erwerb eines CO2-Minderungsrechts neben der Verbesserung von Klima und Umwelt gleichsam zu einer Unterstützung der Wirtschaft im Projektland und zur Verbesserung der sozialen Situation der Bevölkerung am Projektstandort.

Clean Development Mechanism (CDM)-Projekte

Clean Development Mechanism(CDM)-Projekte sind Klimaschutzprojekte, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls durchgeführt werden. Es handelt sich um Emissionsminderungsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, aus denen anrechenbare Emissionsgutschriften (CER) entstehen.
Grundlage für alle CDM-Projekte ist eine vom UNFCCC genehmigte, projekttyp-spezifische Methode, mit der die Baseline, das Monitoring und die Berechnung der zu erwartenden Emissionsminderungen erarbeitet werden. Neben den Treibhausgasemissionen spielen dabei auch andere positive Umweltwirkungen des Projekts sowie Kriterien zur sozialen Entwicklung eine wichtige Rolle. Alle CDM-Projekte müssen vor der Registrierung beim UNFCCC und damit vor Projektstart eine Validierung durch einen unabhängigen und von der UN akkreditierten Prüfer bestehen. In regelmäßigen Abständen werden die Emissionsminderungen der Projekte auf Basis des zuvor festgelegten Monitorings verifiziert – ebenfalls durch unabhängige Auditoren. Erst dann werden CER in der bestätigten Höhe ausgegeben. Die Gutschriften können von Unternehmen im EU-Emissionshandel und Staaten im Rahmen ihrer Kyoto-Verpflichtungen zur Erfüllung ihrer Minderungsverpflichtungen oder im freiwilligen Markt eingesetzt werden.

Joint Implementation(JI)-Projekte

Auch Joint Implementation(JI)-Projekte sind Klimaschutzprojekte, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls durchgeführt werden. Sie erzeugen im Gegensatz zu CDM-Projekten Emissionsminderungen in Industrieländern mit Minderungszielen. Details zu diesen projektbasierten Mechanismen regeln die Marrakesh Accords, die das Kyoto-Protokoll ergänzen.
Über JI-Projekte können Gutschriften als Emission Reduction Units (ERU) erworben werden. JI-Projekte folgen im Grunde demselben Prinzip wie CDM-Projekte, es gibt jedoch einige Unterschiede, unter anderem bei den Begrifflichkeiten oder bei Verfahrensvarianten.

Verified Emission Reductions (VER)

Für die Kompensation von Emissionen kommen auch Zertifikate aus Emissionsminderungsprojekten in Frage, die nicht als CDM- oder JI-Projekte durchgeführt werden, sich jedoch an den gleichen Standards orientieren. Durch diese Projekte entstehen qualitativ hochwertige Gutschriften (so genannte Verified Emission Reductions – VER) für den freiwilligen Markt. Freiwillige Emissionsminderungsprojekte sind eine Alternative, wenn CDM und JI nicht angewendet werden können oder greifen. Dies betrifft in erster Linie:

  • Emissionsminderungsprojekte in Ländern, die das Kyoto-Protokoll (noch) nicht ratifiziert haben
  • vom Kyoto-Protokoll nicht erfasste Sektoren
  • sehr kleine Projekte, für die eine Registrierung als CDM/JI Projekt zu aufwändig erscheint.

VER-Projekte bieten aber auch eine Ausweichmöglichkeit, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Kyoto-Vertragsstaat CDM oder JI nicht ermöglichen oder sich die Registrierung eines CDM- oder JI-Projektes verzögert – etwa durch den langwierigen Anerkennungsprozess für ein neues Verfahren.

Gold Standard (GS)

2002 begründeten etwa 40 Nichtregierungsorganisationen wie der World Wildlife Fund (WWF) und SouthSouthNorth (SSN) den CDM Gold Standard. Dabei handelt es sich um eine Auszeichnung für qualitativ besonders herausragende Projekte. Kriterien dafür sind etwa nachhaltige Entwicklung auf ökologischer, ökonomischer und sozialer Ebene oder gesteigerte Transparenz.
Der Standard stellt strenge Anforderungen an die Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Die zulässigen Projekttypen sind auf Erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen beschränkt. Seit Mai 2006 können auch VER-Projekte das Gütesiegel beantragen und dann Goldstandard-VER (GS VER) erzeugen.
Auch wenn sich bei der CDM-Registrierung Verzögerungen ergeben, können für den Zeitraum davor im Rahmen des Gold Standards sogenannte Pre-CDM-Goldstandard-VER erzeugt werden. Für das CYY-Biopower-Projekt in Thailand zum Beispiel, läuft derzeit die Gold Standard VER-Registrierung, mit der GS VER-Zertifikate schon vor Abschluss der Registrierung als CDM-Projekt generiert werden sollen.